Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Beziehung zwischen Ihnen („Sie“ oder „Ihr“) und der PRODUCT PLACEMENT 4 YOU GmbH („PP4Y“). Besondere Begriffe werden im Anhang dieser AGB definiert, sofern sie nicht gesondert erläutert werden.

Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Influencer („Influencer-AGB“) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner („Partner-AGB“), gemeinsam bezeichnet als („Nutzer“).

PP4Y bietet Partnern die Möglichkeit, Werbekooperationen in Form von Produktplatzierungsangeboten („Angebot“) auf der Plattform INFLUENCER CITY GUIDE („IFCG“) zu veröffentlichen, die sowohl als Website als auch als App verfügbar ist. Influencer haben die Möglichkeit, Angebote über die IFCG-Plattform anzusehen und gegen eine Gegenleistung anzunehmen.

Weitere Dienstleistungen und Werbemaßnahmen sind ebenfalls über die IFCG-Plattform buchbar. Die Leistungsinhalte werden im Vertrag zwischen PP4Y und dem Partner genau festgelegt und entsprechend angewendet.

Durch die Nutzung der IFCG-Plattform erklärt sich der Nutzer mit den AGB einverstanden. PP4Y behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und wird diese Änderungen auf der IFCG-Plattform und per E-Mail bekannt geben. Der Nutzer hat die Möglichkeit, den geänderten Teilnahmebedingungen innerhalb von zwei Wochen zu widersprechen. Tut er dies nicht, erklärt er sich mit den Änderungen einverstanden. Im Übrigen bleiben die AGB unverändert, PP4Y behält sich jedoch das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, wenn seine Fortsetzung unzumutbar ist.

Für die Nutzung der IFCG-Plattform und der Angebote gelten ausschließlich die PP4Y-AGB. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners und/oder des Influencers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PP4Y ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Einwilligungserfordernis gilt stets.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Der Inhalt derartiger Vereinbarungen muss schriftlich festgehalten werden, entweder durch einen schriftlichen Vertrag oder durch eine schriftliche Bestätigung von PP4Y.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss an PP4Y gerichtet werden müssen (z. B. Mängelrügen, Fristsetzungen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hinweise auf geltende gesetzliche Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden.

INFLUENCER AGB

1.) IFCG-Plattform und Vertragsbeziehungen
1.1 PP4Y stellt eine Plattform zur Verfügung, auf der Partner Angebote abgeben und Influencer Angebote annehmen können.
1.2 PP4Y fungiert lediglich als Vermittler zwischen Partnern und Influencern und ist weder Vertragspartei noch Schuldner hinsichtlich der Angebote oder deren Leistungsversprechen.
1.3 Geregelt werden die unmittelbaren Leistungsbeziehungen zwischen Influencer und Partner hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus einem Angebot.
1.4 PP4Y übernimmt keine Haftung für die Erfüllung der vermittelten Angebote und prüft diese auch nicht. Das Rechtsverhältnis bezüglich der Angebote besteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Partner und dem Influencer. Über die Plattform vermittelte Verträge haben gegenüber PP4Y keine Rechtswirkung. Ansprüche aus dem vermittelten Vertragsverhältnis kann der Influencer ausschließlich gegenüber dem Partner geltend machen und es entstehen keine Ansprüche gegenüber PP4Y aus dem vermittelten Vertragsverhältnis.

2.) Registrierung, Nutzung, Konto
2.1 PP4Y bietet Influencern eine spezielle Anwendung namens IFCG (auch bekannt als IFCG-Plattform), über die sie Angebote von Partnern anfordern können. Um von PP4Y zu profitieren, müssen Influencer ein Konto auf der IFCG-Plattform erstellen, entweder über die IFCG-Website oder die IFCG-App (als „Konto“ bezeichnet).
2.2 Bei der Erstellung des Accounts verpflichtet sich der Influencer, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als jemand anderes auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für den er nicht berechtigt ist.
2.3 Influencer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Konto zu erstellen. Ausnahmen können nur auf Grundlage eines schriftlichen Antrags an PP4Y und der Zustimmung von PP4Y genehmigt werden.
2.4 Der Influencer verpflichtet sich, nur ein Konto zu erstellen.
2.5 Influencer können ihre Social-Media-Konten mit IFCG verknüpfen, wenn PP4Y den Link für die entsprechende Social-Media-Plattform bereitstellt. In diesem Fall können Nutzer von IFCG sehen, welche Inhalte der Influencer bereits veröffentlicht hat.
2.6 Dem Influencer ist es nicht gestattet, sein/ihr Konto ohne schriftliche Genehmigung von PP4Y an Dritte zu übertragen.
2.7 Der Influencer ist für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich und darf dieses nicht an Dritte weitergeben. Sollte das Passwort dennoch Dritten bekannt werden, muss der Influencer es schnellstmöglich ändern.
2.8 Der Influencer verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder anderen Programmen zu übermitteln, die das PP4Y-System gefährden könnten. Bei Verstößen wird der Influencer sofort von der Teilnahme an PP4Y ausgeschlossen und muss für den durch eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten entstandenen Schaden aufkommen.
2.9 Der Influencer darf keine falschen Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen etc. bewerben oder verbreiten und nicht zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief- und Pyramidenspielen auffordern.
2.10 Der Influencer ist verpflichtet, bei jeder Nutzung der IFCG-Plattform die in den Influencer-AGB und den Angeboten dargelegten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstößen kann der Influencer mit sofortiger Wirkung von der Nutzung von PP4Y ausgeschlossen werden und PP4Y behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
2.11 Der Influencer kann jederzeit die Löschung seines Accounts veranlassen, indem er PP4Y seinen Wunsch per E-Mail mitteilt. Die Löschung erfolgt innerhalb von 10 Tagen.

3) Angebotsbedingungen
3.1 Die Geschäftsbedingungen für den Influencer bezüglich der Angebote:
a) Die Angebote werden von den Partnern so formuliert, dass vom Influencer eine bestimmte Leistung zur Erfüllung der Ziele des Partners erwartet wird. Dazu gehört, dass der Partner in den veröffentlichten Beiträgen (einschließlich Story- und Feed-Beiträgen) und in den entsprechenden Kommentaren stets positiv dargestellt wird. Der Partner beschreibt das Angebot möglichst genau und gibt an, welcher Social-Media-Kanal (z. B. Instagram, TikTok), welches Medium (z. B. Video, Story, Foto), was gezeigt werden soll (z. B. Produktplatzierung) und welche Art des Inhalts (Text). , Tags) usw. verwendet werden. Die Angebote sind individuell formuliert und enthalten Informationen über die erwartete Gegenleistung des Partners, die beispielsweise in Form von kostenlosen Dienstleistungen, Produkten angegeben werden kann.
b) Die von PP4Y veröffentlichten Partnerangebote stellen unverbindliche Angebote an Influencer dar, ein Angebot anzunehmen. Registrierte Influencer können sich für das Angebot bewerben, indem sie das Angebot auf der IFCG-Plattform annehmen. Nimmt der Partner die Bewerbung des Influencers an, kommt das Angebot und damit ein Vertrag zwischen Partner und Influencer über das Angebot zustande. Ein Vertragsschluss über ein Angebot kann auch dann erfolgen, wenn ein Influencer einen Code direkt bei einem Partner scannt oder diesen manuell am Standort des Partners eingibt, sofern das Angebot vom Influencer freigegeben und angenommen wurde.
c) Bei Annahme eines Angebots ist der Influencer verpflichtet, das Angebot gemäß den Angebotsbedingungen der IFCG-Plattform zu erfüllen. Die Angebotsbedingungen erfordern, dass der Influencer Texte, Bilder und/oder Videos für einen bestimmten Zeitraum und in einer bestimmten Länge (z. B. Länge einer Instagram-Story) auf seinen Social-Media-Kanälen veröffentlicht (zusammen „Beiträge“).
Sofern in den Angebotsbedingungen nicht anders beschrieben, muss der Influencer die folgenden Bedingungen erfüllen:

– Ein Beitrag in den sozialen Medien muss mindestens 3 Monate lang sichtbar sein (sofern vom Partner nicht anders angegeben), ohne archiviert oder gelöscht zu werden. Die Verwendung von Schlüsselwörtern, Links und Inhalten, insbesondere der Bild- oder Videoaufnahmen auf den Social-Media-Konten, muss genau den Partneranforderungen der IFCG-Plattform und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen. Social-Media-Profile, insbesondere Social-Media-Konten (z. B. Instagram, TikTok), müssen öffentlich zugänglich sein und dürfen nicht auf privat eingestellt sein.

– Beiträge müssen innerhalb von 4 Tagen (sofern vom Partner nicht anders angegeben) nach Erhalt der Gegenleistung, z. B. dem Erhalt eines Produkts oder einem Besuch an einem Partnerstandort, veröffentlicht werden. Beiträge im Zusammenhang mit einem IFCG-Angebot dürfen nicht mit anderen Kooperationen verknüpft sein und müssen sich auf den Partner (und seine Produkte/Dienstleistungen) konzentrieren. Erhält ein Influencer ein Produkt/eine Dienstleistung vom Partner nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung, muss er dies PP4Y melden.

– Doppelpostings entbinden den Influencer nicht von der Verpflichtung, einen Beitrag mindestens 3 Monate lang online und öffentlich zugänglich zu halten (sofern vom Partner nicht anders beschrieben). Für jede Einlösung eines Angebots ist ein neuer Beitrag erforderlich, auch wenn das gleiche Angebot bereits angenommen und ein Beitrag erstellt wurde.

– Story-Beiträge müssen gespeichert und auf Anfrage von PP4Y zusammen mit Story-Statistiken gesendet werden. Bildaufnahmen, Social-Media-Storys und Einblicke müssen auf Anfrage von PP4Y oder dem Partner zugesandt werden.

– Im Falle einer negativen Erfahrung mit einem Partner muss der Influencer vor der Veröffentlichung PP4Y kontaktieren.

Die Bedingungen eines Angebots können auf der IFCG-Plattform durch die Angebotsbedingungen angepasst, erweitert oder geändert werden. Sollten die Angebotsbedingungen und die Influencer-Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, haben die Angebotsbedingungen Vorrang.

3.2 Überlegung:
Die IFCG-Plattform enthält die Geschäftsbedingungen jedes Angebots, die beschreiben, welche Art von Gegenleistung der Influencer für die erbrachte Dienstleistung erhält. Dabei kann es sich unter anderem um eine Dienstleistung oder ein Produkt handeln.
3.2.1 Produkte/Dienstleistungen: Der Influencer erhält die in den Angebotsbedingungen beschriebenen Produkte und kann diese nach Erfüllung des Angebots behalten. Bei Dienstleistungen kann der Influencer die in den Angebotsbedingungen beschriebenen Leistungen für den angegebenen Zeitraum nutzen.
Nähere Einzelheiten zur Gegenleistung finden Sie in Ziffer 6 der Influencer-AGB.

4) Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
4.1 Der Influencer darf ohne die ausdrückliche Zustimmung von PP4Y oder des Partners vor Ablauf einer gegebenenfalls bestehenden Frist keine Inhalte jeglicher Art von einem Social-Media-Kanal löschen oder öffentlich zurückhalten.
4.2 Der Influencer wird die Partner direkt kontaktieren, um das Angebot anzufordern oder die Zusammenarbeit neu zu verhandeln.
4.3 Verstößt der Influencer gegen die Vorgaben in den Angebotsbedingungen oder den AGB, hat PP4Y bzw. der Partner das Recht, ihn von dem jeweiligen Angebot auszuschließen und keine Gegenleistung mehr zu gewähren.
4.4 Verstößt der Influencer gegen die Pflichten aus den Angebotsbedingungen, insbesondere durch die Nichtveröffentlichung oder unzureichende Veröffentlichung der vereinbarten Inhalte, ist PP4Y berechtigt, die Kosten der Dienstleistung oder des Produkts, einschließlich der Versandkosten, sowie den daraus resultierenden Schaden geltend zu machen , zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 EUR, vom Influencer.
4.5 Als Betreiber der IFCG-Plattform behält sich PP4Y das Recht vor, Influencer von der Nutzung der IFCG-Plattform auszuschließen, wenn ein Verstoß gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen oder bestimmte Angebotsbedingungen festgestellt wird. Ebenso kann PP4Y zu dem Schluss kommen, dass der Inhalt des Accounts eines Influencers oder eines seiner Social-Media-Kanäle und dessen öffentliches Erscheinungsbild nicht mit dem Angebot von PP4Y oder dem Partner vereinbar ist. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem Angebot über die IFCG-Plattform besteht nicht.
4.6 Influencer sind verpflichtet, die Inhalte mit erforderlichen Kennzeichnungen zu versehen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere mit der Kennzeichnung „Werbung“. Es liegt in der Verantwortung des Influencers, sich über diese Regelungen zu informieren. Der Influencer stellt PP4Y und den Partner von allen Verpflichtungen frei, die sich aus einer fehlenden Kennzeichnung ergeben.
4.7 Als Betreiber und Partner von PP4Y ist es gestattet, in den von den Influencern veröffentlichten Beiträgen sogenannte Tracking-Links einzufügen, um die Klicks auf einen Beitrag zu verfolgen und zu analysieren.

5.) Urheber- und sonstige Leistungsschutzrechte
5.1 Der Influencer räumt PP4Y ein ausschließliches und uneingeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten, einschließlich sämtlicher Texte, Bilder und/oder Filmmaterial, ein. Ausgenommen von dieser Exklusivität ist das Recht des Influencers, die im Rahmen des Angebots erstellten Beiträge auf seinen anderen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen. Die Urheberschaft des Influencers wird anerkannt. Der Influencer überträgt PP4Y alle Rechte an den Inhalten, einschließlich des Rechts zur Veröffentlichung, zum Hochladen auf Bewertungsportale und Internetverzeichnisse, zur Veröffentlichung auf seinen eigenen Websites und Social-Media-Kanälen, einschließlich unangekündigter Reposts, und zur Nutzung eines Beitrags für die Social-Media-Kanäle eines Partners. Der Influencer ermöglicht PP4Y eine zeitlich und räumlich unbegrenzte Weiternutzung und Verwertung der Inhalte. Der Influencer verzichtet dauerhaft auf sein Recht auf Urhebernennung. Der Influencer gestattet PP4Y zudem, im beschriebenen Umfang Unterlizenzen an die jeweiligen Partner zu vergeben.
5.2 Mit Vertragsschluss bestätigt der Influencer, dass er sämtliche Rechte an den von ihm im Beitrag verwendeten Texten, Emojis, Fotos, Grafiken, Videos, Texten oder sonstigen Materialien besitzt. Dies betrifft insbesondere das Urheberrecht sowie alle sonstigen Eigentumsrechte, Markenrechte, Datenbankrechte und Rechte am eigenen Bild. Das Recht, die beworbene Marke oder das Firmenkennzeichen des Partners für die Erstellung und Veröffentlichung des Angebots zu nutzen, wird ihm von PP4Y in einer Unterlizenz eingeräumt.
5.3 Der Influencer hat sicherzustellen, dass bei der Erstellung der Inhalte kein Material verwendet wird, das gegen Strafgesetze verstößt oder beleidigend, volksverhetzend, pornographisch oder extremistisch ist. Dies gilt auch für Äußerungen des Influencers.
5.4 Sollte der Influencer gegen diese Vorgaben verstoßen, behält sich PP4Y das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Der Influencer hat PP4Y von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus seinem Handeln freizustellen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, PP4Y sämtliche Schäden zu ersetzen, die PP4Y durch eine Verletzung dieser Pflichten entstehen.

6.) Überlegung
6.1 Der Partner erbringt dem Influencer die vereinbarte Gegenleistung gemäß den im Angebot festgelegten Konditionen.
6.2 Bei Vergütung nach Produkt oder Dienstleistung: Der Influencer darf das bereitgestellte Produkt oder die bereitgestellte Dienstleistung nach Abschluss des Angebots für eigene Zwecke nutzen. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Vergütung oder sonstige Vorteile bestehen weder gegenüber PP4Y noch gegenüber dem Partner.

7.) Gewährleistung
7.1 Der Influencer hat keinen Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit der IFCG-Plattform oder der Angebote. Von Zeit zu Zeit kann der Zugriff auf die Plattform, Website oder App unterbrochen werden, um Wartungsarbeiten, Servicearbeiten oder das Hinzufügen neuer Funktionen oder Dienste zu ermöglichen. Ein Anspruch des Influencers auf Schadensersatz besteht nicht, wenn der Zugriff auf den PP4Y-Dienst aus Gründen wie höherer Gewalt oder Wartungsarbeiten nicht möglich ist oder wenn der Partner Angebote ändert oder aufgibt.

7.2 Für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.
7.3 PP4Y übernimmt keine Verantwortung für die korrekte Datenerfassung des Tracking-Links des Partners.
7.4 Der Influencer gewährleistet, dass der Partner und PP4Y den Beitrag nutzen können, ohne Rechte Dritter zu verletzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung von Sach- und Rechtsmängeln.

8.) Haftung
8.1 PP4Y haftet nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen wie Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PP4Y nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, es sich um von PP4Y zu vertretende Unmöglichkeit handelt oder ein Verzug vorliegt. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dem PP4Y bei Vertragsschluss als möglichen Schaden gerechnet hatte. PP4Y haftet unbeschränkt für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, beispielsweise dem Produkthaftungsgesetz. Der Influencer ist verpflichtet, sich gegenüber dem Partner für Schäden, die im Zusammenhang mit Angeboten und Gegenleistungen entstehen, schadlos zu halten. PP4Y haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Gegenleistung entstehen.

8.2 Bei Datenverlust haftet PP4Y nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn der Verlust durch zumutbare Datensicherungsmaßnahmen seitens des Influencers nicht hätte vermieden werden können.
8.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von PP4Y.
8.4 Eine weitergehende Haftung seitens PP4Y besteht nicht, insbesondere haftet PP4Y nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Gegenleistung oder für von den Partnern oder Influencern eingestellte Inhalte entstehen, es sei denn, PP4Y macht sich diese durch Weitergabe zu eigen. PP4Y haftet insbesondere nicht dafür, dass die bereitgestellten Inhalte nicht als Werbung oder dauerhafte Werbung gekennzeichnet sind.
8.5 Der Influencer haftet gegenüber PP4Y für Verstöße gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere gemäß § 4, wenn PP4Y wegen Verstößen des Influencers in Anspruch genommen wird.

9.) Geheimhaltung
9.1 Der Influencer verpflichtet sich, über alle Angebote und Kostenvoranschläge absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen mit äußerster Vertraulichkeit zu behandeln. Dies bezieht sich sowohl auf die von PP4Y veröffentlichten Angebote als auch auf sämtliche Informationen, die der Influencer von den Partnern erhält. Dazu gehören unter anderem der Name des Partners, die Art des Angebots, die IFCG-Plattform von PP4Y sowie spezifische Anforderungen und Wünsche bezüglich des Angebots. Der Influencer kann PP4Y und die IFCG-Plattform jedoch grundsätzlich anderen Influencern empfehlen.

9.2 Der Influencer darf diese Informationen in keinem Fall im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und Medien, verbreiten, bekannt geben oder sonst veröffentlichen.
9.3 Folgende Angaben sind von dieser Verpflichtung ausgenommen:
9.3.1 Informationen, die dem Influencer bereits bekannt waren oder ihm später von einem Dritten bekannt werden, ohne dass eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
9.3.2 Informationen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots öffentlich zugänglich sind oder danach öffentlich zugänglich werden, sofern dies nicht auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung zurückzuführen ist;
9.3.3 Informationen, die gesetzlich oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde offengelegt werden müssen. Für den Fall, dass eine Offenlegung erforderlich ist, muss der Empfänger, soweit zulässig und praktikabel, die andere Partei im Voraus benachrichtigen und ihr Gelegenheit geben, einer solchen Offenlegung zu widersprechen.
9.4 Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung nach sich. Weitergehende Ansprüche von PP4Y bleiben hiervon unberührt.

10.) Datenverarbeitung
10.1 PP4Y erhebt im Rahmen der Geschäftstätigkeit und der Bereitstellung seiner IFCG-Plattform Daten vom Influencer. Dabei achtet PP4Y insbesondere auf die geltenden deutschen Datenschutzgesetze einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung und des Telemediengesetzes. Bestands- und Nutzungsdaten werden ohne Einwilligung des Influencers nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie für die Nutzung und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

10.2 Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Influencers wird PP4Y die Daten des Influencers nicht für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder Meinungsforschung nutzen. Der Influencer stimmt jedoch hiermit zu, dass PP4Y Daten über den Standort des Influencers (sog. Geolocation-Daten) erhebt und dem Influencer Marketingmaterialien, wie z. B. Newsletter, direkt oder über Dritte an die bei PP4Y hinterlegte Kontaktadresse des Influencers sendet.
10.3 Der Influencer kann seine gespeicherten Daten bzw. seine Einwilligung gemäß Punkt 2 jederzeit in seinem Profil abrufen, ändern oder löschen. Weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung finden Sie in der Datenschutzerklärung von PP4Y, die jederzeit in ausdruckbarer Form auf der Website der IFCG-Plattform verfügbar ist.

11.) Schlussbestimmungen
11.1 Für die Verträge zwischen PP4Y und dem Influencer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. In den Verträgen wird ausschließlich die Verwendung der englischen Sprache vereinbart.
11.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Influencer und PP4A ist Berlin Gerichtsstand, sofern der Influencer Unternehmer ist. Bei ungünstigen Erfahrungen mit Partnern wird dem Influencer empfohlen, sich zunächst an PP4Y zu wenden.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen treten an die Stelle der ungültigen Klauseln die geltenden Gesetze.

PARTNER AGB

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen PP4Y und seinen Partnern, die über die IFCG-Plattform, per E-Mail, Telefon oder persönlichen Kontakt zustande kommen. Einen Vertrag mit PP4Y können nur Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen abschließen.
1.2 PP4Y bietet seinen Partnern eine Plattform, auf der diese Angebote unterbreiten können, die die Veröffentlichung von Beiträgen auf Social-Media-Kanälen erfordern. Die Bestellungen gehen bei PP4Y ein und werden von Influencern ausgewählt, die diese Angebote annehmen können. Die Influencer erstellen die Beiträge nach den Vorgaben der Partner und veröffentlichen diese.
Darüber hinaus bietet PP4Y weitere Leistungen an, die im jeweiligen Vertrag mit dem Auftraggeber festgelegt sind. In einigen Fällen nutzt PP4Y Programme und Dienste Dritter, um die Anforderungen des Partners zu erfüllen. In diesem Fall stimmt der Partner der Übermittlung seiner Kontaktdaten an diese Drittanbieter ausdrücklich zu und akzeptiert auch deren Datenverarbeitungsrichtlinien.
1.3 Es gelten ausschließlich die PP4Y-AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PP4Y ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Einwilligungserfordernis gilt in jedem Fall.
1.4 Sollten im Einzelfall individuelle Vereinbarungen mit dem Partner getroffen werden, haben diese stets Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PP4Y. Der Inhalt derartiger Vereinbarungen wird ausschließlich in einem schriftlichen Vertrag oder in einer schriftlichen Bestätigung von PP4Y niedergelegt.
1.5 Alle rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen, die der Partner nach Vertragsschluss an PP4Y weitergeben muss, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt beispielsweise für Fristsetzungen, Mängelrügen oder Rücktrittserklärungen.
1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne einen solchen Hinweis gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden.

2.) Registrierung, Nutzung, Account
2.1 Mit der Anmeldung und dem Vertragsschluss verpflichtet sich der Partner, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, zu dessen Verwendung er nicht berechtigt ist.
2.2 Der Partner ist verpflichtet, nur ein Konto zu erstellen.
2.3 Dem Partner ist es untersagt, sein Konto ohne schriftliche Genehmigung an Dritte zu übertragen.
2.4 Der Partner ist für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich. Eine Weitergabe des Passwortes an Dritte ist nicht gestattet. Sollte das Passwort Dritten bekannt werden, ist der Partner verpflichtet, es unverzüglich zu ändern. Der Partner ist in diesem Zusammenhang auch für das Verhalten seiner Mitarbeiter verantwortlich und hat diese entsprechend zu unterweisen.
2.5 Der Partner verpflichtet sich, keine Inhalte zu übermitteln, die Viren, Trojaner oder andere Programme enthalten, die das System von PP4Y beschädigen können. Im Falle eines Verstoßes wird der Partner sofort von der Teilnahme an PP4Y ausgeschlossen und PP4Y den durch eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten entstandenen Schaden ersetzen.
2.6 Der Partner verpflichtet sich, keine unangemessenen Inhalte, wie etwa unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen oder Ähnlichem, zu verbreiten oder zu bewerben und auch nicht zur Teilnahme an Gewinnspielen, Kettenbriefaktionen, Pyramidenspielen oder vergleichbaren Aktivitäten aufzufordern.
2.7 Bei der Nutzung der IFCG-Plattform hat der Partner die in den Teilnahmebedingungen dargelegten Regeln einzuhalten und zu akzeptieren. Bei Verstößen gegen diese Regeln kann der Partner mit sofortiger Wirkung von der Nutzung von PP4Y ausgeschlossen werden.
2.8 Der Partner kann jederzeit die Löschung seines Benutzerkontos veranlassen, indem er PP4Y hierüber per E-Mail informiert. Die Löschung erfolgt innerhalb von 10 Tagen. Die Löschung des Benutzerkontos bedeutet jedoch nicht die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen PP4Y und dem Partner, auch wenn dadurch einige Funktionen des Dienstes für den Partner nicht mehr verfügbar sind.

3.) Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung
3.1 Ein rechtswirksamer Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Partner Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Falle einer Bestellung durch einen Verbraucher behält sich PP4Y das Recht vor, die Annahme innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis der Verbrauchereigenschaft zu widerrufen.
3.1.1 Die Vertragsbedingungen zwischen PP4Y und dem Partner sind im jeweiligen Paket festgelegt, das vom Partner auf der IFCG-Plattform ausgewählt und erworben werden kann. Dem Partner stehen verschiedene Pakete mit unterschiedlichen Leistungen, Konditionen und Preisen zur Verfügung. Verträge enden automatisch mit der vereinbarten Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist daher nicht erforderlich.
3.1.2 Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Kauf eines Pakets durch den Partner und dem Beginn der Leistungserbringung durch PP4Y. Dies kann entweder durch die Einstellung eines „Angebots“ auf der IFCG-Plattform oder durch die Erstellung eines Benutzerkontos für den Partner auf der IFCG-Plattform geschehen.
3.1.3 Es ist nicht möglich, die Leistungserbringung von PP4Y oder den Abrechnungszeitraum während des Prozesses auszusetzen. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Aussetzung vereinbart werden, sofern PP4Y dem zustimmt. Auch im Falle etwaiger Betriebsschließungen bleiben die Vertragsgrundlagen unberührt.
3.1.4 Die Preise für die von PP4Y erbrachten Leistungen werden im jeweiligen Paket mit dem Partner festgelegt.
3.1.5 Auch eine Buchung der Leistungen von PP4Y durch den Partner über die IFCG-Plattform führt zu einem gültigen Vertrag. Die aktuellen Preise und die gültige Vertragslaufzeit werden dem Partner auf der IFCG-Plattform angezeigt und durch seine Buchung bestätigt.
3.1.6 Um ein Produktplatzierungsangebot zu veröffentlichen, muss der Partner dies auf der IFCG-Plattform tun.

3.2 Produktplatzierungsangebot
3.2.1 Das Produktplatzierungsangebot ermöglicht es dem Partner, auszuwählen, für welchen Social-Media-Kanal er sein Angebot erstellen möchte. Dabei kann der Partner aus verschiedenen Video- oder Inhaltstypen wählen, beispielsweise einer Instagram Story, einem Foto oder einem Video. PP4Y definiert die Arten und Kategorien der verfügbaren Kanäle und Dateitypen und behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu ändern, wenn es für die Gestaltung des Angebots erforderlich ist. Der Partner hat keinen Anspruch darauf, dass das Angebot in einem bestimmten Dateityp erstellt wird. Darüber hinaus kann der Partner in seinem Angebot seine Wünsche zum Inhalt und zur Gestaltung des Angebots detailliert darlegen. Der Partner muss für das veröffentlichte Angebot eine Gegenleistung erbringen.
3.2.2 Das vorstehende Angebot gilt als verbindliches Vertragsangebot.

3.2.3 PP4Y prüft das Angebot nach Eingang darauf, ob das gewünschte Angebot umsetzbar ist. PP4Y behält sich insbesondere das Recht vor, beleidigende, rassistische, diffamierende oder strafbare Inhalte zu überprüfen. Bei Vorliegen solcher Inhalte erfolgt eine Benachrichtigung über die Unmöglichkeit, das bestellte Angebot zu erstellen. Eine Annahme des Angebots erfolgt dann nicht. Ist PP4Y nach Prüfung des Angebots bereit, das angeforderte Angebot zu erstellen, wird das Angebot des Partners auf der IFCG-Plattform veröffentlicht.

3.2.4 Registrierte Influencer können das Angebot auf der IFCG-Plattform einsehen, um das Angebot zu prüfen und die Umsetzung zu beantragen. Zeigen Influencer Interesse, bewerben sie sich direkt beim Partner über die IFCG-Plattform oder per Post. Die Annahme oder Ablehnung des Interesses eines Influencers durch den Partner muss unverzüglich erfolgen. Im Falle der Annahme wird die gemäß § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Influencer geschuldete Gegenleistung sofort fällig. Lehnt der Partner das Interesse des Influencers ab, kann er jederzeit neue Interessenbekundungen von anderen Influencern erhalten. Der Partner kann sich auch dazu entschließen, Influencern ohne vorherige Genehmigung Angebote direkt zu unterbreiten.

3.2.5 Nach Nutzung des Angebots erstellt der Influencer seinen Beitrag und veröffentlicht ihn auf seinen Social-Media-Kanälen. Der Partner kann sich nicht auf Abweichungen berufen, wenn er nicht vorab ausreichende Anweisungen für die Erstellung des Beitrags gegeben hat.
3.2.6 Beschwerden über den erstellten Beitrag müssen dem Influencer innerhalb einer Woche gemeldet werden. Sofern der Partner innerhalb dieser Frist keine Beanstandungen vorbringt, gilt der erstellte Beitrag nach Ablauf dieser Frist als angenommen.

4.) Rücktritt von Product-Placement-Angeboten
Influencer, die Interesse zeigen, bewerben sich direkt beim Partner über die IFCG-Plattform oder per E-Mail. Der Partner hat die Wahl, den Influencer zu akzeptieren oder abzulehnen.

5.) Urheberrecht
5.1 Nach Fertigstellung des Beitrags durch den Influencer verpflichtet sich PP4Y, dem Partner das geistige Eigentum am Inhalt des Beitrags in angemessener Form zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Partner erhält lediglich ein eingeschränktes Nutzungsrecht hinsichtlich des Inhalts des Beitrags, der es ihm ermöglicht, den Beitrag auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen zu teilen und auf seiner eigenen Website einzubetten. Dabei muss der Partner stets den Urheber angemessen benennen. Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung, stehen dem Partner nicht zu. Für eine Übertragung von Nutzungsrechten ist eine gesonderte Vereinbarung mit PP4Y erforderlich. PP4Y garantiert, dass alle übertragbaren Rechte an den Inhalten bei ihr liegen und stellt den Partner von sämtlichen Ansprüchen des produzierenden Influencers im Hinblick auf das Urheberrecht frei.
5.3 Der Partner überträgt PP4Y ein einfaches Nutzungsrecht an der jeweiligen Marke oder dem Firmenlogo sowie an allen weiteren geistigen Eigentumsrechten. Der Partner bestätigt mit Vertragsschluss, dass PP4Y über alle mit dem Partner verbundenen gewerblichen Schutzrechte und Immaterialgüterrechte, insbesondere hinsichtlich der Inhalte der Produktplatzierungsangebote, verfügen kann. Der Partner stellt PP4Y in diesem Zusammenhang ausdrücklich von allen eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Das Nutzungsrecht ist auf die Dauer des Angebots und dessen Veröffentlichung auf den Social-Media-Kanälen des Influencers beschränkt. PP4Y ist berechtigt, dem produzierenden Influencer eine entsprechende Unterlizenz zu gewähren.

6.) Gebühr
6.1 Die Gebühren für die Nutzung der IFCG-Plattform sind aus den von PP4Y verwendeten Marketingmaterialien ersichtlich und richten sich nach dem gebuchten Paket. In der Regel handelt es sich dabei um monatliche Festpreise oder Einmalzahlungen. PP4Y und seine Partner können auch individuelle Honorarvereinbarungen treffen, die vertraglich festgehalten werden.
6.2 Die auf der IFCG-Plattform angegebenen Preise verstehen sich netto, also ohne Mehrwertsteuer.

6.3 Die Gebühren werden mit dem Kauf des gebuchten Pakets fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.4 Der Partner hat die Möglichkeit, per Kreditkarte, PayPal, Sofort oder EPS zu bezahlen.

7.) Gewährleistung
7.1 Der Partner hat keinen Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der IFCG-Plattform. Gelegentlich kann der Zugriff auf die IFCG-Plattform unterbrochen oder eingeschränkt werden, um Wartungsarbeiten oder die Einführung neuer Funktionen und Dienste zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, wenn der Zugriff auf PP4Y aus diesem Grund oder aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist.
7.2 Der Partner verzichtet auf das Rücktrittsrecht bei Mängeln, sofern es sich nicht um gesetzlich zwingende Rechte handelt.
7.3 Grundlage der Mängelhaftung ist die Vereinbarung über die Beschaffenheit des innerhalb der IFCG-Plattform geleisteten Beitrags. Die Beschreibungen des Partners innerhalb der IFCG-Plattform gelten als Vereinbarung über die Immobilie.
7.4 PP4Y gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit. Entspricht die Einlage den Vorgaben und Beschreibungen des Partners, kann der Partner die Zurückweisung der Einlage nicht geltend machen, es sei denn, es handelt sich um Abweichungen, die die vereinbarte Beschaffenheit erheblich beeinträchtigen und es sich lediglich um Beanstandungen in Bezug auf die Aufmachung der Einlage handelt das vereinbarte Eigentum nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Partner in seinem Angebot keine Angaben zu den beanstandeten Teilen des Beitrags gemacht hat.
7.5 Sobald der Partner einen Product Placement-Angebotsbeitrag erhält, hat der Partner diesen unverzüglich auf offensichtliche Fehler zu überprüfen und den Influencer unverzüglich zu informieren, wenn solche Fehler vorliegen. Tut er dies nicht, ist eine Gewährleistung für solche Fehler ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die technische Verwendbarkeit der Inhalte als auch für die vereinbarte inhaltliche, grafische und künstlerische Beschaffenheit. Das Gleiche gilt, wenn sich ein solcher Mangel später zeigt. Es gilt das Handelsgesetzbuch (§ 377 HGB).
7.6 Das Recht des Partners, bei einmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Bei unwesentlichen Fehlern besteht kein Rücktrittsrecht. Sofern der Partner Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt, haftet PP4Y gemäß § 7 dieser Partner-AGB.
7.7 Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übermittlung der Inhalte durch Bereitstellung des Links. Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 8.

8.) Haftung
8.1 PP4Y haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht die Haftung jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit und Verzögerung. Die Haftung ist auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen Schaden begrenzt. Darüber hinaus haftet PP4Y unbeschränkt für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, beispielsweise dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Im Falle eines Datenverlustes haftet PP4Y nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen nur, soweit ein solcher Verlust trotz zumutbarer Datenschutzmaßnahmen des Partners nicht hätte vermieden werden können.
8.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

8.4 PP4Y haftet nicht für Schäden, die durch von Partnern oder Influencern eingestellte Inhalte entstehen, es sei denn, PP4Y hat sich diese Inhalte durch Weitergabe an Dritte zu eigen gemacht.

8.5 PP4Y haftet nicht für die fehlende Kennzeichnung des als Werbung oder Dauerwerbung gekennzeichneten Beitrags. Wünscht der Partner eine solche Kennzeichnung, muss er dies dem Influencer mitteilen. Der Partner entbindet PP4Y hiermit ausdrücklich von jeglicher Haftung, die sich aus einer fehlenden Kennzeichnung ergeben könnte.
8.6 Wenn der Partner dem Influencer Materialien, Produkte oder Gegenstände zur Erstellung des Beitrags sendet, ist der Influencer allein für deren Zustand und Rücksendung verantwortlich. PP4Y übernimmt keine Verantwortung oder Garantie für Materialien, Produkte oder Gegenstände, die dem Influencer zur Verfügung gestellt werden.

9.) Vertragsstrafe
Wenn der Partner einen Vertrag über ein Angebot direkt mit dem Influencer abschließt, ohne unser Leistungsangebot zu nutzen, nachdem die Angebote des Influencers dem Partner durch Vermittlung über die IFCG-Plattform, per E-Mail oder Telefon übermittelt wurden, und/oder eingeht Abschluss eines Vertrages über die Erstellung eines weiteren Angebots innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss eines Product Placement-Angebots und Bereitstellung an den Partner, das nicht mehr von den ursprünglich mit Hilfe der IFCG-Plattform erstellten Angeboten abgedeckt ist, eine Vertragsstrafe in Höhe der Höhe Pro Verstoß wird eine Strafe von 1.000 Euro (eintausend Euro) fällig.

10.) Kundenreferenz
10.1 Sofern nicht anders vereinbart oder ausdrücklich widersprochen, verpflichtet sich der Partner mit Vertragsabschluss, als Referenz für PP4Y zu fungieren. Referenzen können sowohl in digitaler als auch nicht digitaler Form präsentiert werden und das Unternehmen, das Logo des Partners und andere öffentlich bekannte Informationen wie die Branche enthalten.
10.2 Der Partner kann die Entfernung der Referenz verlangen, wenn die letzte Bestellung mindestens fünf Jahre zurückliegt oder es sich um personenbezogene Daten handelt. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. In diesem Fall wird auf die Datenschutzbestimmungen verwiesen. Auch wenn besondere betriebliche Belange des Partners, insbesondere Betriebsgeheimnisse, berührt sind, hat der Partner einen Anspruch auf Entfernung.
10.3 Sollte PP4Y zur Entfernung des Verweises verpflichtet sein, gewährt der Partner für leicht veränderbare Nutzungen wie Websites, E-Mails, Social-Media-Kanäle etc. eine Frist von einem Monat und für alle anderen Nutzungen eine Frist von sechs Monaten zur Entfernung des Verweises.

11.) Geheimhaltung
11.1 Der Partner verpflichtet sich, über alle Angebote Stillschweigen zu bewahren (Product-Placement-Angebot) und alle damit in Zusammenhang stehenden Informationen vertraulich zu behandeln. Hierzu zählen insbesondere Angaben zu den teilnehmenden Influencern, vereinbarten Preisen und insbesondere auch zur IFCG-Plattform selbst. Dazu gehören auch der Name des Influencers, die Art des Angebots und der Inhalt der Vereinbarungen zwischen Influencer und Partner.
11.2 Dem Partner ist insbesondere die Verbreitung, Ankündigung oder sonstige Veröffentlichung dieser Informationen im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und Medien, untersagt.
11.3 Folgende Informationen zu den Angeboten sind von dieser Verpflichtung ausgenommen:
a) Informationen, die dem Partner bereits bekannt sind oder später von einem Dritten bekannt werden, ohne dass dies gegen die Geheimhaltungsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstößt;
b) Informationen, die öffentlich bekannt sind oder später öffentlich bekannt werden, sofern dies nicht auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung zurückzuführen ist;
c) Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab informieren und ihr Gelegenheit geben, der Offenlegung zu widersprechen; oder
d) Informationen, deren Offenlegung der Influencer und/oder PP4Y zugestimmt hat (z. B. Nennung des Influencers in einem Repost).
11.4 Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung nach sich. Weitergehende Ansprüche von PP4Y bleiben hiervon unberührt.

12.) Hinweise zur Datenvereinbarung
12.1 PP4Y erhebt im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten des Partners. Dabei achtet PP4Y insbesondere auf die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, sofern und soweit diese anwendbar sind. PP4Y wird Bestands- und Nutzungsdaten ohne Einwilligung des Partners nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
12.2 Ohne Einwilligung des Partners wird PP4Y die Daten nicht für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder Meinungsforschung nutzen.
12.3 Der Partner und seine Mitarbeiter haben jederzeit die Möglichkeit, die von PP4Y gespeicherten Daten, soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, in ihrem Profil einzusehen, zu ändern oder zu löschen. Für weitere Informationen zur Einwilligung des Partners sowie zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung verweist PP4Y auf die Datenschutzerklärung, die jederzeit in ausdruckbarer Form auf der Website der IFCG-Plattform abrufbar ist.

13.) Schlussbestimmungen
13.1 Für die Anwendbarkeit des Rechts auf Verträge zwischen PP4Y und dem Partner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die einzige Vertragssprache ist Englisch.
13.2 Für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Partner und PP4Y ist das Gericht in Berlin zuständig.
13.3 PP4Y behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall werden Änderungen auf der IFCG-Plattform und per E-Mail kommuniziert. Dem Partner wird eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen gegen die geänderten Teilnahmebedingungen eingeräumt. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Erfolgt kein Widerspruch, bleiben die AGB unverändert in Kraft.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der ungültigen Punkte treten die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

DEFINITIONEN

"Angebot" – jede von PP4Y initiierte Werbekooperation zwischen Influencer und Partner, die in Form eines Produktplatzierungsangebots erfolgen kann.
Ein Angebot umfasst einerseits die Erstellung von Beiträgen durch den Influencer und andererseits die Erbringung einer Gegenleistung durch den Partner.

"Rücksichtnahme" – jede materielle Vergütung, die ein Partner für die Erfüllung eines Angebots verspricht, wie z. B. die Nutzung von Dienstleistungen, die Bereitstellung von Produkten usw

„Influencer“ – Werbetreibende, Blogger, Videoproduzenten und andere Personen oder Unternehmen, die Beiträge auf Social-Media-Kanälen veröffentlichen.
Influencer können sowohl Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB) als auch Unternehmer (im Sinne des § 14 BGB) sein.

"Partner" – Unternehmen, die über PP4Y Angebote online stellen, Influencer anbieten und diese letztendlich beauftragen. Kunden der PRODUCT PLACEMENT 4 YOU GmbH.

"Post" – jede Veröffentlichung eines Textes, Bildes, Videos oder sonstigen Inhalts, den der Influencer gemäß den Angebotsbedingungen und den Richtlinien des Partners auf einem oder mehreren Social-Media-Kanälen veröffentlicht.

„Social-Media-Kanäle“ – Instagram, TikTok, Youtube, Facebook, Pinterest, Twitch und andere soziale und andere Medien, die zur Veröffentlichung von Inhalten verwendet werden.